Reinigungskraft versichern

Reinigungskraft versichern in der Schweiz – Das müssen Sie wissen

In der Schweiz müssen Reinigungskräfte, die im Privathaushalt arbeiten, versichert werden. Dabei wird zwischen der Berufsunfallversicherung und der Nichtberufsunfallversicherung unterschieden. Ob beide notwendig sind, hängt von der wöchentlichen Arbeitszeit ab.

Berufsunfallversicherung (BU)
  • Alle im Privathaushalt beschäftigten Personen, also auch Reinigungskräfte, sind gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch gegen Berufsunfälle zu versichern.
  • Dies gilt unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Die Versicherung deckt Unfälle während der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg ab.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU)
  • Wenn die Reinigungskraft mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist die NBU-Versicherung ebenfalls obligatorisch.
  • Die Prämien für die NBU werden in der Regel von der Reinigungskraft selbst getragen.
Weitere Aspekte
  • Die Versicherungspflicht kann durch eine obligatorische Unfallversicherung erfüllt werden.
  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse über Details und Modalitäten.
  • Zusätzlich zu den Unfallversicherungen sind Beiträge an AHV/IV/EO und ggf. BVG zu leisten – abhängig von Lohn und Anstellung.

Fazit: Wenn Sie eine Reinigungskraft beschäftigen, sollten Sie sich rechtzeitig über die Versicherungspflichten informieren und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.